Gesetzliche Emanzipation
Rahmenbedingung
Nachdem ich mich gerne gegen jedwede Ungerechtigkeiten einsetze und verbal starkmache, komme ich auch nicht umhin, mich mit dem Thema Gleichbehandlung der Geschlechter zu beschäftigen.
Die landläufige (und zumeist feminin dominierte) Meinung zu dem Thema Gender und Emanzipation ist zumeist jene, dass Frauen benachteiligt sind.
Dazu eine Analyse, wie es mit der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in Österreich aussieht:
Gesetzliche Ungleichbehandlung
• Männer müssen einen Wehrdienst (oder ersatzweise Zivildienst) leisten - für Frauen gibt es keine gleichgeartete "Zwangsarbeit".
• Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer liegt derzeit deutlich über jenem der Frauen.
• Für Frauen besteht ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Ende der Karenz ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Für Männer, die ihre Absicht in Karenz zu gehen (zu früh) bekunden, besteht kein äquivalenter Kündigungsschutz.
• Können sich die Eltern (nach der Geburt des Kindes) auf keinen Familiennamen einigen (oder besteht keine entsprechende Regelung), erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.
• Frauen sind mindestens acht Wochen nach der Geburt bezahlt in Mutterschutz; Männer haben kein Recht auf (bezahlte) Zeit mit ihrem Kind.
• Bei Besetzungen von Planstellen im Bundesdienst werden Frauen kraft Gesetz mitunter bevorzugt.
• Liste to be continued, sobald mir die weiteren Beispiele wieder einfallen....
Ich lade nun alle Genderexperten, -forscher und -beauftragte sowie sonst am Thema Interessierte ein, mir vergleichsweise GESETZLICHE Benachteiligungen bzw. Diskriminierungen der Frauen zu nennen. Bin schon gespannt ob es auch nur eine einzige gibt.
robe
Nachdem ich mich gerne gegen jedwede Ungerechtigkeiten einsetze und verbal starkmache, komme ich auch nicht umhin, mich mit dem Thema Gleichbehandlung der Geschlechter zu beschäftigen.
Die landläufige (und zumeist feminin dominierte) Meinung zu dem Thema Gender und Emanzipation ist zumeist jene, dass Frauen benachteiligt sind.
Dazu eine Analyse, wie es mit der rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in Österreich aussieht:
Gesetzliche Ungleichbehandlung
• Männer müssen einen Wehrdienst (oder ersatzweise Zivildienst) leisten - für Frauen gibt es keine gleichgeartete "Zwangsarbeit".
• Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer liegt derzeit deutlich über jenem der Frauen.
• Für Frauen besteht ab Bekanntgabe der Schwangerschaft bis zum Ende der Karenz ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Für Männer, die ihre Absicht in Karenz zu gehen (zu früh) bekunden, besteht kein äquivalenter Kündigungsschutz.
• Können sich die Eltern (nach der Geburt des Kindes) auf keinen Familiennamen einigen (oder besteht keine entsprechende Regelung), erhält das Kind den Familiennamen der Mutter.
• Frauen sind mindestens acht Wochen nach der Geburt bezahlt in Mutterschutz; Männer haben kein Recht auf (bezahlte) Zeit mit ihrem Kind.
• Bei Besetzungen von Planstellen im Bundesdienst werden Frauen kraft Gesetz mitunter bevorzugt.
• Liste to be continued, sobald mir die weiteren Beispiele wieder einfallen....
Ich lade nun alle Genderexperten, -forscher und -beauftragte sowie sonst am Thema Interessierte ein, mir vergleichsweise GESETZLICHE Benachteiligungen bzw. Diskriminierungen der Frauen zu nennen. Bin schon gespannt ob es auch nur eine einzige gibt.
robe
Sherwood - 18. Dez, 17:10